1. Vereinsfremden ist das Betreten des Vereinsgeländes nicht gestattet. Gäste dürfen das Gelände nur in Begleitung von Vereinsmitgliedern betreten.
2. Die Fahrzeuge sind nach dem Be- und Entladen auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen zu parken. Die Fahrzeuge sind mit einem Vereinsaufkleber, Wimpel oder mit dem Vereinsausweis gut sichtbar zu kennzeichnen. Fahrzeuge, die nicht gekennzeichnet sind oder auf der falschen Stellfläche abgestellt wurden, können ohne weitere Ankündigung kostenpflichtig abgeschleppt werden.
3. Surfbretter sind im Wasser zu lagern oder zurück auf die Fahrzeuge zu bringen.
4. Das Grillen auf dem Vereinsgelände ist verboten.
5. Die Benutzer der Toiletten haben diese stets sauber zu halten.
6. Abfälle sind selber zu beseitigen, d. h. mit nach Hause zu nehmen oder in die dafür vorgesehenen Behälter zu bringen.
7. Der Verein überlässt den Mitgliedern leihweise Geräte und Surfbretter. Diese dürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß verwendet werden.
8. Zur leihweisen Entnahme von Vereinseigentum und Surfbrettern ist die vorherige Genehmigung des Vorstandes erforderlich.
9. Die Benutzer haften für alle Schäden an den vereinseigenen Geräten und Surfbrettern, die nicht auf Abnutzung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Desgleichen haften alle Mitglieder und Besucher für alle selbstverschuldeten Beschädigungen an Gebäude, Gelände und Einrichtungen.
10. Das Mitführen von Hunden auf dem Vereinsgelände ist erlaubt, sofern der Hund kurz angeleint ist und die Notdurft an einer dafür kurzfristig einzurichtenden vorgesehenen Stelle (z. B. Docstation) verrichtet wird bzw. vom Halter entsprechend ordnungsgemäß entsorgt wird. Diese Regelung wird zunächst probeweise für ein Jahr bis zur nächsten Jahreshauptversammlung in 2011 eingeführt.